
Die Gesamtkirchenverwaltung sorgt für die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pfarreiengemeinschaft.

Der Kirchenverwaltung vertritt die Pfarrgemeinde in rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten.

Der Kirchenverwaltung vertritt die Pfarrgemeinde in rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten.